Fachkunde zur Wartung von KKA

Landesweite Definition der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen

Zur Qualifikation bei der Wartung von Kleinkläranlagen hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) einstimmig die Voraussetzungen für eine entsprechende Fachkunde beschlossen.

Fachkundig für die Wartung von Kleinkläranlagen sind danach Personen,

  • die mit entsprechender Vorqualifikation an einem Fachkundekurs nach einem abgestimmten Kurskonzept teilgenommen haben und
  • im Besitz eines entsprechenden Fachkundenachweises sind.

Seit Oktober 2007 bietet der DWA Landesverband diesen Fachkundelehrgang entsprechend des Erlasses des MUNLV von September 2008 als fünftägigen Kurs nach dem nun einheitlichen Kurskonzept an und fordert den Nachweis über die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen.